Die vereidigte Übersetzung dient zur Vorlage von Dokumenten bei Ämtern oder Behörden, zur Dokumentation von Ausschreibungen, Studientiteln, Testamenten etc. in einer anderen Sprache als dem Originaldokument.
Die Beglaubigung/Apostille ist für internationale Urkunden erforderlich. Die Beglaubigung erfolgt bei der Staatsanwaltschaft oder Präfektur oder in einigen Fällen dem Konsulat oder der Botschaft des jeweiligen Landes.
Die Mitarbeiter unseres Studios sind im Gericht Mailand eingetragene sachverständige Übersetzer.
Die Aufträge werden mit äußerster Diskretion behandelt.